Chalupka: Nichts unversucht lassen, um Karfreitag wieder zu Feiertag zu machen
Wien (epdÖ) – Die Frist für die Anmeldung des nächsten Karfreitags als „persönlichen Feiertag“ endet am 10. Jänner 2020. Laut aktueller Rechtslage muss der Wunsch, den persönlichen Feiertag geltend zu machen, mindestens drei Monate zuvor beim Arbeitgeber schriftlich bekanntgegeben werden. 2020 fällt der Karfreitag auf den 10. April.