Chalupka: Nichts unversucht lassen, um Karfreitag wieder zu Feiertag zu machen
Wien (epdÖ) – Die Frist für die Anmeldung des nächsten Karfreitags als „persönlichen Feiertag“ endet am 10. Jänner 2020. Laut aktueller Rechtslage muss der Wunsch, den persönlichen Feiertag geltend zu machen, mindestens drei Monate zuvor beim Arbeitgeber schriftlich bekanntgegeben werden. 2020 fällt der Karfreitag auf den 10. April.
Wien (epdÖ) – Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein hat bei einem Empfang für alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften deren Wirken und die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Staat gewürdigt. Religion sei in Österreich „selbstverständlich Bestandteil des öffentlichen Raums“, unterstrich Bierlein bei der Begegnung am Dienstag, 10. September, im Bundeskanzleramt in Wien.
Es ist schon erstaunlich. Warum brauchen wir überhaupt noch Expertinnen oder Fachwissen?
Kann es sein, dass ganze Berufsgruppen obsolet werden?
Wer braucht schon Ärzte, Juristinnen, Psychologen, Therapeutinnen, Sozialarbeiter, Pastorinnen
- wen auch immer -
wenn es Asylbeamte und Asylbeamtinnen gibt!