Was die Generalkonferenz beschlossen hat
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Im Bild die kleine Delegation aus Mittel- und Südeuropa, die die Stimmverhältnisse an der knapp 800 Delegierte zählende Konferenz wohl nur geringfügig beeinflusst hat.
Die Generalkonferenz ist das höchste legislative Gremium der United Methodist Church (Evangelisch-methodistische Kirche). Bei der Tagung in Charlotte vom 23. April bis 3. Mai 2024 haben die Delegierten aus den USA, Afrika, den Philippinen und Europa weitreichende Entscheidungen getroffen. Thomas Fux und Superintendent Stefan Schröckenfuchs waren für die EmK Österreich dabei.
Eine historische Konferenz
Die United Methodist Church (UMC) ist weltweit im Umbruch. Während die Kirche in Afrika und auf den Philippinen wächst, ist sie in den USA seit der letzten Generalkonferenz (2019 in St. Louis) deutlich kleiner geworden. Zahlreiche Gemeinden haben sich dort nach den Konflikten um Fragen der Sexualmoral von der UMC gelöst. Die US-Kirche ist gleichzeitig in vielerlei Hinsicht diverser und bunter geworden. Das zeigt sich insbesondere auch daran, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Bischöfinnen und Bischöfe gewählt wurden, die die multiethnische Realität der USA widerspiegeln. So wurde beispielsweise mit Bischof David Wilson erstmals ein Native American als Bischof gewählt.
Mit Bischöfin Tracy S. Malone wurde erstmals eine Afroamerikanerin zur Vorsitzenden des Bischofsrates der weltweiten UMC gewählt.
Die wesentlichen Beschlüssen der Generalkonferenz
1) Regionalisierung
Die bisherige Struktur der UMC ist stark US-Zentriert. Dies hat einerseits dazu geführt, dass viele Fragen der Kirchenordnung, die im Grunde nur die USA betreffen, auf Weltebene von der Generalkonferenz geändert werden mussten. Die Zentralkonferenzen außerhalb der USA konnten viele Fragen durch Adaptionsrechte regional regeln. Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten nun einem Paket von acht Petitionen zur Regionalisierung zu. Die bisherigen Rechte der Zentralkonferenzen bleiben unverändert erhalten bzw. werden durch ihre Aufnahme in die Verfassung gestärkt. Das Adaptionsrecht wird klarer geregelt. Die »Zentralkonferenzen« werden in »Regionalkonferenzen« umbenannt. Für die Kirche in den USA soll eine eigene Regionalkonferenz gebildet werden. Das wird künftige Tagungen der Generalkonferenz wesentlich entlasten. »Die Regionalisierung wird es der Kirche ermöglichen, in ihrem Dienst kontextbezogen zu sein und gleichzeitig mit dem Auftrag der Kirche und den wesentlichen Glaubensinhalten verbunden zu bleiben. Sie wird der Kirche ermöglichen, dem gerecht zu werden, was wir als weltweite Denomination sind«, so die Vorsitzende des Bischofsrats Tracy S. Malone. Die dazu nötigen Verfassungsänderungen müssen noch weltweit von allen Jährlichen Konferenzen ratifiziert werden bevor sie in Kraft treten.
2) Überarbeitete Soziale Grundsätze
Die Delegierten genehmigten die erste Überarbeitung der Sozialen Grundsätze der Konfession seit fast 50 Jahren. Die Sozialen Grundsätze spiegeln die offiziellen Lehren der EmK zu einer Vielzahl von Themen wider. Sie sind jedoch nicht Kirchenrecht, sondern sollen auf biblischer Grundlage als Zeugnis der EmK zu aktuellen Fragen informieren. Die Generalkonferenz im Jahr 2012 beschloss eine Überarbeitung der Sozialen Grundsätze und setzte damit einen Prozess in Gang, an dem Menschen aus der ganzen Welt beteiligt waren und der vom „General Board of Church and Society“ koordiniert wurde. Die Sozialen Grundsätze streichen den Wert und die Würde aller Menschen hervor, setzen sich gegen Rassismus ein und reagieren auf aktuelle Fragen wie die Sorge um die Schöpfung und die Umwelt oder betreffend sozialer Missstände. Sie treten ein für gesunde Gemeinschaft in all ihren Formen, einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Dimensionen von Gemeinschaft. Die überarbeiteten Sozialen Grundsätze enthalten nun auch keine ablehnenden oder diskriminierenden Aussagen gegenüber Menschen der LGTBQ-Lebensweise mehr und treten in jeder Hinsicht für Inklusivität ein.
3) Streichung von restriktiven Formulierungen
Im Streit über Fragen der Sexualmoral sind von früheren Generalkonferenzen zahlreiche diskriminierende Formulierungen gegenüber LGTBQ-Personen sowie Einschränkungen für den kirchlichen Dienst an und mit ihnen beschlossen worden. Die Generalkonferenz hat nun mit überwältigender Mehrheit die grundlegende Aussage gestrichen, dass „die Praxis der Homosexualität ... mit der christlichen Lehre unvereinbar“ sei. Ebenso wurden zahlreiche Restriktionen, die auf dieser Aussage basieren, wieder aus der Kirchenordnung entfernt. Mit diesen Änderungen wird die Kirchenordnung wieder zu einem „neutralen Ort“, an dem nicht eine einzelne Gruppe diskriminiert wird. Sie lässt Raum für unterschiedliche Meinungen innerhalb der UMC, indem sie weitreichende Vorgaben vermeidet.
Viele der nun gestrichenen Formulierungen und Einschränkungen wurden nie in die Kirchenordnung der EmK in Mittel- und Südeuropa aufgenommen. Ebenso hat die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa schon 2022 Beschlüsse gefasst, die es unseren Kirchen und Gemeinden erlauben, Fragen der Ordination oder der Segnung bzw. Hochzeitsfeiern gleichgeschlechtlicher Paare im jeweiligen Kontext zu gestalten. So haben viele diese Änderungen für unsere Kirche Europa vor allem symbolische Bedeutung.
4) Die Generalkonferenz hat weiters
- eine Entschuldigung an die Opfer von sexuellem Fehlverhalten von Pfarrpersonen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Kirche verabschiedet. Die Resolution ermutigt auch dazu, sexuellen Missbrauch zu melden und erklärt, dass der Missbrauch von Macht in der Kirche nicht toleriert wird. Die Delegierten erinnerten auch am „Thursday in Black" an die Gewalt, die gegen Frauen auf der ganzen Welt verübt wird.
- der Aufnahme von zwei zusätzlichen Bischöf*innen für Afrika zugestimmt, womit sich die Gesamtzahl der Bischöfe in Afrika auf 15 erhöht, und die Zahl der US-Bischöfe auf 32 festgelegt – ein deutlicher Rückgang gegenüber den bisher 39 aktiven Bischöf*innen in den USA.
- wie berichtet einem Antrag zugestimmt, der es vier Jährlichen Konferenzen im Gebiet Eurasien erlaubt, die Denomination zu verlassen und eine autonome Kirche zu bilden.
Weiterführend
Bischofsbrief sowie Zusammenfassung der Beschlüsse (englisch)