Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags erhöht
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Pastorin, Erwachsenenbildung
Am 28. Februar 2024 hat der Nationalrat beschlossen, dass mit dem Finanzjahr 2024 neu 600,– statt wie bisher 400,– Euro jährlich an Kirchenbeitrag abgesetzt werden können. Wer also im Lauf des Jahres den Kirchenbeitrag auf das Konto der Gemeinde, wo er/sie Mitglied ist, unter dem Vermerk "Kirchenbeitrag" überweist, bekommt dies automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 angerechnet.
Mit 50,– Euro im Monat kann der Betrag von 600,– Euro im Lauf des Jahres voll ausgeschöpft werden. Die Einschätzung, wer wieviel im Monat an Kirchenbeitrag geben kann, liegt im Ermessen der einzelnen Person. Als Maßstab kann das biblische Maß des sogenannten Zehnten genommen werden. Im Volk Israel war es üblich, dass jeder den zehnten Teil dessen Gott zur Verfügung stellte und zum Tempel brachte, was er an Mitteln zum Leben zur Verfügung hatte. Das kam denjenigen zugute, die keinen Landbesitz und damit keinen Ertrag hatten (Leviten) oder die auf Unterstützung angewiesen waren (Fremde, Witwen und Waisen), nachzulesen in 5. Mose 14,22-29 und 5. Mose 26,12-15. In der Evangelisch-methodistischen Kirche dient der Kirchenbeitrag zur Hauptsache (80%) den Gehältern der Pastor*innen und Pastoren.